Ihr Wahlsparplan

Bietet Ihr Arbeitgeber in seinem Vorsorgeplan die Möglichkeit eines Wahlsparplans an*, können Sie die Höhe Ihres eigenen Sparbeitrags an Ihre individuelle Lebenssituation anpassen. Wahlpläne bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre monatlichen Sparbeiträge und somit Ihr Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung zu erhöhen.

Ein Wechsel Ihres Wahlsparplans ist einmal jährlich möglich und erfolgt jeweils per 1. Januar des Folgejahres. Um den Sparplan zu wechseln, müssen Sie uns dies bis spätestens am 31. Dezember des Vorjahres mitteilen. Sofern Sie neu in die REVOR Sammelstiftung eingetreten sind, können Sie Ihren Wahlsparplan bis zwei Monate nach Eintrittsdatum ändern. Das geht bequem mit unserer REVOR Online-Plattform für Versicherte, auf welche Sie entweder über unsere REVOR Sammelstiftung App oder über unsere Homepage unter «REVOR Online» zugreifen können. Sie sehen dort auf einen Blick, wie sich die verschiedenen Sparvarianten auf Ihre Vorsorgesituation auswirken. Wenn Sie sich für eine Änderung entscheiden, können Sie uns dies mit wenigen Klicks mitteilen.


Falls Sie noch nicht auf unserer REVOR Online-Plattform registriert sind, finden Sie den Aktivierungscode für die erstmalige Registrierung auf der Rückseite Ihres Vorsorgeausweises. Die REVOR Sammelstiftung App können Sie kostenlos im App Store und im Google Play Store herunterladen.
 

*Ihr Arbeitgeber kann Ihnen mitteilen, ob Ihr Vorsorgeplan Wahlsparpläne vorsieht.